Patentverletzung liegt vor, wenn
.
Auf diese Zeichnung sehen Sie, dass wenn ein Benutzer mit sein CTT (Cordless Telecom Terminal) mit den weit verbreiteten iPods, iPhones, iPads, Dual-Mode Handsets oder 3. Generation Smartphones über die alte 2. Generation GSM (Global System for Mobile Communication) oder über das 3. Generation UMTS (Universal Mobile Telecommunication System) RAN (Radio Access Networks) bzw. dessen Basisstationen in den Außenbereichen aufgestellten Sendemasten und private Netzwerke der Mobilfunknetzbetreiber mobil telefonieren, verletzen sie nicht unsere Patentrechte,
aber wenn
die Verbindung mit ihren Smartphones mit Wi-Fi Application M-VoIP Clients über die 4. Generation AMTS (Alternative Mobile Telecommunication System) Wi-Fi Access Points bzw. drahtlose Internet Zugangspunkte Hotspots der lokalen Netzwerke und Festnetzanschlüsse der Teilnehmer und an die daran angeschlossenen öffentliche Breitband Verbindungen nach unsere AMTS (Alternative Mobilfunksystem) telefoniert wird, so wie es in unsere 1. Anspruch genau beschrieben ist, dann verletzen sie unsere Patentrechte, weil es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten und es wird trotzdem neben surfen, mailen, chatten auch das telefonieren über die drahtlose lokale Zugangspunkte angeboten, genauso wie es § 9 PatG verbietet.
Aber nicht nur die Benutzer und die Hotspot Betreiber und Provider verletzen unsere Patentrechte, sondern mittelbar auch die dritten Anbieter bzw. Beteiligten, welche die Mittel wie
1. geeignete Mobiltelefone mit Mobile VoIP Clients und
2. Mobile-Voice over Internet Protocol Dienste,
die zweifels ohne als wesentliche Elemente der Erfindung gelten den unberechtigten Benutzer verbotenerweise anbieten, zur Verfügung stellen und damit die Patentverletzung erst ermöglichen, bzw. die Benutzer zu den Patentverletzungen bewußt veranlassen gratis oder viel billiger zu telefonieren über AMTS (Alternative Mobilfunksystem), schliesslich wer möchte schon nicht gerne gratis oder viel billiger mobil telefonieren.
Unsere dreiste Kopierer ist Herr Martin Varsavsky wer sich als Internet Visonär feiern ließ, aber er ist nur ein dreiste Kopierer, wer sich nicht schämt alles so von uns zu übernehmen, wie wir es zu Patent angemeldet haben. Er hatte www.fon.com mit Geld von Google und anderen gegründet. Er verkauft nicht nur die zu dem Wireless Access Sharing Community notwendige WLAN Router , die Vermittlungsdienste anbietet mit unsere vorübergehende Anschlussüberlassungs Abrechnungs- Verfahren betreibt, sondern auch noch die mobile Endgeräte anpreist damit dann die Benutzer weltweit millionenfach unsere Erfindung benutzen können. Es wird Zeit dass es gegen FON Germany GmbH Elsenheimerstraße 61 c/o Consilia Steuerberatungsgesellschaft mbH, 80687 München Amtsgericht München HRB 160226
Es wird endlich mal Zeit, dass ein Strafverfahren gegen den dreisten Patentverletzer eröffnet wird. Der Geschäftsführer heisst Alexander Puregger.
Wir hörten schon Meinungen, welche behauptet haben, dass im Jahre 2001 damals als wir unsere Erfindung zu Patent angemeldet haben man kannte schon VoIP und drahtlose Internet Zugangs- Punkte und deshalb sei unsere Erfindung gar nicht neu gewesen.
Es ist ein Irrtum. Es gab tatsächlich schon VoIP und Hotspots aber es gab kein Skype kein Mobil VoIP Provider und natürlich hat es auch keinerlei geeignete Snartphones und iPods und iPhones mit welche man die erwähnte nicht existierende Mobile VoIP Dienste hätte nutzen können.
Für die ganz schlauen muss es gesagt sein, wenn das Europäisches Patentamt ein Patent erteilt hat können Sie sicher sein, dass es damals neu erfinderisch und Fortschrittlich gewesen. Sonst hätte man auch keine Chance das Patent erteilt zu bekommen. Vorschlag: Jeder sollte sich damit beschäftigen, wovon er etwas versteht und dazu ermächtigt wurde. Dann wird das Leben leichter.
Unsere Erfindung "Verfahren für alternatives Mobilfunksystem" wird bereits dann verletzt, wenn ein drahtlose Internet Zugangspunkt zur Verfügung gestellt wird, da das erfindungsgemäße mobil telefonieren mit den CTT (Cordless Telecom Terminals) über diese drahtlose Internet Zugangspunkte und angeschlossene Datennetze der 4. Generation praktisch gar nicht mehr verhindert werden kann.
Die rechtliche Regelung.
.
Das Patentverletzung wird im § 9 PatG genau definiert, und demnach
Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten.
Ein Vorsatz liegt vor, wenn der Verletzer bewußt und gewollt das Patent verletzt hat, wobei jedoch ein sogenannter bedingter Vorsatz ausreicht. Von einem bedingten Vorsatz spricht man, wenn die Patentverletzung nicht direktes Ziel des Handels war,
aber die Patentverletzung vom Verletzer für möglich gehalten wurde und der Verletzer sich mit der Patentverletzung so zu sagen als notwendiges Übel abgefunden hat.
Wenn jemand ein drahtlose Internet Zugangspunkt anbietet bzw. betreibt, bietet er auch gleichzeitig automatisch unsere Erfindung M-VoWLAN (Mobile Voice over Internet Protocol over Wireless Local Area Network) da unsere Verfahren für ein Alternatives Mobilfunksystem M-VoWLAN lässt sich nicht verhindern oder herausfiltern. deshalb auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten.
Deshalb sollte jedermann nur mit einem gültigen AMTS Lizenz ein Internet Hotspot betreiben. In anderen Falle wird das millionenfache Mobiltelefonieren über die drahtlose Internet Zugangspunkte vorprogrammiert und kann gar nicht mehr verhindert werden.
Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten.
Ein Vorsatz liegt vor, wenn der Verletzer bewußt und gewollt das Patent verletzt hat, wobei jedoch ein sogenannter bedingter Vorsatz ausreicht. Von einem bedingten Vorsatz spricht man, wenn die Patentverletzung nicht direktes Ziel des Handels war,
aber die Patentverletzung vom Verletzer für möglich gehalten wurde und der Verletzer sich mit der Patentverletzung so zu sagen als notwendiges Übel abgefunden hat.
Wenn jemand ein drahtlose Internet Zugangspunkt anbietet bzw. betreibt, bietet er auch gleichzeitig automatisch unsere Erfindung M-VoWLAN (Mobile Voice over Internet Protocol over Wireless Local Area Network) da unsere Verfahren für ein Alternatives Mobilfunksystem M-VoWLAN lässt sich nicht verhindern oder herausfiltern. deshalb auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten.
Deshalb sollte jedermann nur mit einem gültigen AMTS Lizenz ein Internet Hotspot betreiben. In anderen Falle wird das millionenfache Mobiltelefonieren über die drahtlose Internet Zugangspunkte vorprogrammiert und kann gar nicht mehr verhindert werden.
VoWLAN (Voice over Wireless Local Area Network)
.
VoWLAN Voice over Wireless Local Area Network ist eine ganz neue Telefonie-Technology welche erst im Jahre 2003 standardisiert wurde. Es war auch notwendig nach dem die drahtlose lokale Netzwerke sehr verbreitet worden sind.
Leitungsvermittlung & Circuit Switched
.
Die Leitungsvermittelte Telefonie-Technology dagegen der älteste Telefonie-Technology, welche wir über Telefonvermittlungszentralen erst manuell und später automatisiert für die Vermittlung unsere Telefongespräche benutzt haben.
Aus der Kombination diese 2 Technologien ist unsere Erfindung Circuit Switched Mobile VoWLAN entstanden.
Aus der Kombination diese 2 Technologien ist unsere Erfindung Circuit Switched Mobile VoWLAN entstanden.
Apple mit ihren iPods, iPhones und iPads
und mit den in dem AppStore zur Verfügung gestellte
VoIP bzw. Skype Client machen die Telefongespräche
über die drahtlose lokale Netzwerke möglich
und damit geben sie den Benutzer ein Mittel in die Hand
dadurch verletzen Sie unser Patent mittelbar indirekt
damit die Benutzer unsere Patentrechte unmittelbar direkt millionenfach verletzen können.
.
Eine Telekommunikation und Information Technology Experte Matthias Kremp in seinem Beitrage
"Skype auf dem iPhone" berichte objektiv über das mittelbare Patentverletzung bzw. über das telefonieren über die drahtlose lokale Netzwerke.
Die von uns beanstandete mittelbare Patentverletzung welche von der Telekom aus drei verschiedenen Gründen nicht verhindert werden können.
Grund 1
Die Europäische Komission verbietet es Skype zu blockieren.
Grund 2
Telekom kann Skype gar nicht blockieren, weil wenn die VoIP Port blockiert wird, dann macht Skype ein aggressives Port Hopping Verfahren und sucht solange bis er auf einen unbewachten Port die Verbindung aufbauen kann. Man muss schon sämtliche Ports schliessen um Skype blockieren zu können. Aber dann ist schon einfacher, wenn man den drahtlosen WLAN Router abschaltet.
Grund 3
Es sind bereits unzählige VoIP Provider auf dem Markt, welche alternativ verwendet werden können, und alle zu blockieren nur dann möglich, wenn man die drahtlose Internet Zugangspunkte abschaltet.
"Skype auf dem iPhone" berichte objektiv über das mittelbare Patentverletzung bzw. über das telefonieren über die drahtlose lokale Netzwerke.
Die von uns beanstandete mittelbare Patentverletzung welche von der Telekom aus drei verschiedenen Gründen nicht verhindert werden können.
Grund 1
Die Europäische Komission verbietet es Skype zu blockieren.
Grund 2
Telekom kann Skype gar nicht blockieren, weil wenn die VoIP Port blockiert wird, dann macht Skype ein aggressives Port Hopping Verfahren und sucht solange bis er auf einen unbewachten Port die Verbindung aufbauen kann. Man muss schon sämtliche Ports schliessen um Skype blockieren zu können. Aber dann ist schon einfacher, wenn man den drahtlosen WLAN Router abschaltet.
Grund 3
Es sind bereits unzählige VoIP Provider auf dem Markt, welche alternativ verwendet werden können, und alle zu blockieren nur dann möglich, wenn man die drahtlose Internet Zugangspunkte abschaltet.
Google mit sein Betriessystem Android
welche von den meisten Handy-Hersteller eingesetzt wird
verletzen jeden Tag millionenfach unser Patent
In dem Android Market kann jeder ganz einfach Skype herunterladen um dann auch über unsere alternative Art über die Wireless Local Area Netzwerke viel billiger mobil telefonieren zu können.
Mit dieses Angebot veranlasst Google die Benutzer ganz bewusst unsere Patentrechte zu verletzen.
Aber nicht nur in dem AppStore von Apple und Android Market, von Google, sondern auch zu den meisten Nokia Smartphones kann jeder beliebig Benutzer Skype herunterladen. die
Die Listen der kompatible Nokia Handys und die Listen sämtliche Smartphones und DualPhones, welche die unmittelbare Rechsverletzung unser Patent ermöglichen finden Sie hier. Voice-Capable Devices - Phones
Mit dieses Angebot veranlasst Google die Benutzer ganz bewusst unsere Patentrechte zu verletzen.
Aber nicht nur in dem AppStore von Apple und Android Market, von Google, sondern auch zu den meisten Nokia Smartphones kann jeder beliebig Benutzer Skype herunterladen. die
Die Listen der kompatible Nokia Handys und die Listen sämtliche Smartphones und DualPhones, welche die unmittelbare Rechsverletzung unser Patent ermöglichen finden Sie hier. Voice-Capable Devices - Phones
- Phone, dual-mode (Wi-Fi and cellular)
- Phone, single-mode (Wi-Fi only)
- Smartphone, dual-mode (Wi-Fi and cellular)
- Smartphone, single-mode (Wi-Fi only)
Skype kommt überall herein,
sogar bei den langsamen verlierer wie Nokia
und ermöglicht das telefonieren
über die drahtlose lokale Netzwerke
bzw. Hotspots
.
Hier finden Sie mehrere 10 000 drahtlose Internet Zugangspunkte, Hotspots welche unsere erfindungsgemässe mobiltelefonieren ermöglichen.
Von der Telekom Von http://www.telekom.de/hotspot/standortsuche
Hier müssen Sie nur ein Postleitzahl von Ihrem Bezirk angeben, wo Sie über die drahtlose lokale Netzwerke mobil telefonieren wollen und schon bekommen Sie alle Adressen geliefert.
Auch hier bei Portel.de finden Sie 13470 Adressen wo unsre Patentrechte verletzt werden können.http://hotspot.portel.de/hotspot_portel/index.htm
Von der Telekom Von http://www.telekom.de/hotspot/standortsuche
Hier müssen Sie nur ein Postleitzahl von Ihrem Bezirk angeben, wo Sie über die drahtlose lokale Netzwerke mobil telefonieren wollen und schon bekommen Sie alle Adressen geliefert.
Auch hier bei Portel.de finden Sie 13470 Adressen wo unsre Patentrechte verletzt werden können.http://hotspot.portel.de/hotspot_portel/index.htm